Einzelfälle statt Routine
Apotheken in Niedersachsen berieten 2016 mehr als zwei Millionen Mal zu inhalativen Arzneimitteln
Hannover, 28. April 2017 – Die Apotheken in Niedersachsen gaben im Jahr 2016 mehr als 2,5 Millionen Fertigarzneimittelpackungen zur Inhalation bei Erkrankungen aufgrund verengter Atemwege (obstruktive Atemwegserkrankungen) wie Asthma ab. „Bei den Inhalativa gegen Atemwegserkrankungen ist die individuelle Beratung wichtig, denn je nach Präparat unterscheidet sich die korrekte Anwendung erheblich“, sagt Dr. Frank Dombeck, pharmazeutischer Geschäftsführer der Apothekerkammer Niedersachsen. „Und diese ist für die beabsichtigte Wirkung von zentraler Bedeutung – medizinisch wie auch ökonomisch.“ Anlässlich des Weltasthmatags am 2. Mai wertete das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) Verordnungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Verordnungen für Privatversicherte wurden nicht erfasst.
Inhalatortyp beachten
Inhalatoren individuell auswählen
Pharmzeutische Bedenken bei ungeeigneten Inhalatoren Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.
Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
Apothekerkammer Niedersachsen
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